Z wie Zypern, Z wie „Zwang“ – Peter Sloterdijk gegen Max Weber

Die Wortwahl des konservativen medialen Mainstreams entlarvt eine klammheimliche Sympathie für Steuerhinterzieher – und für die politische Verzweiflungstat zur Rettung des Staates Zypern hat er ausgerechnet einen Kampfbegriff des Plutokratie-Propagandisten Peter Sloterdijk zur Sprachregelung gemacht.

Kai Biermann hat sich im (trotz Grimme Online Award 2011) immer noch viel zu unbekannten Blog neusprech.org einige interessante Gedanken zum „Steuersünder“ gemacht. Mit diesem Begriff werden in den Medien gerne und oft (aktuell 3,3 Mio. Google-Treffer) Steuerhinterzieher apostrophiert. Bekanntestes Beispiel sind wahrscheinlich die „Steuersünder-CDs“.

Nun ist, wie Biermann zu recht ins Gedächtnis ruft, Steuerhinterziehung erst einmal und aus guten Gründen eine Straftat. Aber welcher Straftatbestand wird in unserer säkularen Welt eigentlich noch als „Sünde“ bezeichnet? … Eben.

Sünden waren einst eine rein kirchliche Angelegenheit und galten in diesem Zusammenhang als schweres Vergehen. […] Seit der Zeit der Aufklärung ist ihr moralisches Gewicht eher gering und so gilt sie im alltäglichen Sprachgebrauch zwar noch immer als Verfehlung, aber nicht unbedingt als Verbrechen. Sünder nehmen wir gern wieder in unsere Mitte auf, wenn sie ein wenig Reue zeigen und ein oder zwei Vaterunser beten.

Man könnte sogar noch weiter gehen: „Sünden“ sind heutzutage etwas, was eigentlich alle gern tun würden, sich aber nicht zu tun trauen – sei es aus Furcht vor strafrechtlichen Konsequenzen oder vor der Heuchelei der anderen – also meist etwas aus der Kategorie „Wein, Weib und Gesang“ bzw. „sex, drugs & rock’n’roll“.

Seitdem religiöse Ge- und Verbote, ob nun zu Recht oder Unrecht, einem fortschreitenden Relevanzverfall ausgesetzt sind, haftet der Sünde etwas zutiefst „Menschliches“ an, das „eigentlich“ ja nicht so schlimm ist; etwas, das nur Säulenheilige und Prinzipienreiter für verwerflich halten: „Sind wir nicht alle kleine Sünderlein?“. Niemand würde einen Dieb ernsthaft als „Eigentumssünder“ bezeichnen – vielleicht, weil jeder sich vorstellen kann, wie es ist, bestohlen zu werden. Niemand bringt heimliche Sympathie für Diebe auf, und sei der entwendete Gegenstand objektiv noch so geringfügig.

Nun ist Steuerhinterziehung im Grunde ebenso ein Eigentumsdelikt wie Diebstahl – Diebstahl am Eigentum der Allgemeinheit sozusagen.

Aber ganz anders als man selbst ist die „Allgemeinheit“ abstrakt und anonym, der Schaden für den Einzelnen wirkt verschwindend gering: Selbst ein Intensivtäter wie der McKinsey-Seilschaftler Klaus Zumwinkel hat sich zwar um ca. 1 Mio. Euro bereichert, aber damit jeden einzelnen Deutschen um kaum mehr als 1 Cent betrogen… Daran mag es liegen, dass Steuerhinterziehung tendenziell eher als opferloses Verbrechen wahrgenommen wird, vergleichbar mit harmlosem Falschparken („Parksünder“) oder einem Verstoß gegen das karfreitägliche Tanzverbot (siehe oben) .

Ob beabsichtigt oder nicht – durch den inflationären Gebrauch des Worts „Steuersünder“ wird diese Bereicherung auf Kosten anderer verniedlicht und das Recht des Staates, überhaupt Steuern zu erheben, in Frage gestellt – als wäre es vergleichbar mit dem Tanzverbot, wegen dem am Karfreitag im Radio nur Balladen und „Unplugged“-Versionen gespielt werden…

Ein ganz ähnliches Phänomen können wir nun seit einigen Wochen am Beispiel des Wortes „Zwangsabgabe“ beobachten. Damit wird aktuell vor allem die Besteuerung von Bankguthaben bezeichnet, die der zypriotische zyprische (so heißt es ja jetzt) Staat vornimmt, um doch noch der eigenen Zahlungsunfähigkeit zu entgehen. Nun kann man lange darüber streiten, inwieweit es moralisch legitim und/oder politisch zweckmäßig ist, Ersparnisse unerwartet rückwirkend zu besteuern (Stichworte Erwartungssicherheit, Vertrauensschutz), und welcher Steuersatz und welcher Freibetrag nun tatsächlich „sozial gerecht“ wären.

Über eines jedoch kann man – außer aus anarchokapitalistischer Perspektive – nicht diskutieren: Dass Staaten grundsätzlich das Recht haben, Steuern zu erheben, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Eben das aber wird mit dem Begriff „Zwangsabgabe“ unterschwellig in Frage gestellt – „Zwang“ ist schließlich immer schlecht…

Allerdings ist eine Abgabe – laut Duden eine „einmalige oder laufende Geldleistung an ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen; Steuer“ immer eine Pflicht:

Als Abgaben sind materielle Aufwendungen – insbesondere Steuern – zu verstehen, die zu Abgabeleistungen *verpflichtete* Personen an empfangsberechtigte Personen oder Institutionen abzuführen haben. Wikipedia: Abgabe [Herv.d.Verf.]

*pflichtgemäße* Geldleistungen aller Art an ein Gemeinwesen. Gabler Wirtschaftslexikon [Herv.d.Verf.]

Und „Pflicht“ bedeutet nichts anderes, als dass der Staat letztlich von seinem Gewaltmonopol Gebrauch machen kann, um die Zahlung der Abgabe zu erzwingen. Wie es bei Max Weber heißt:

Man kann […] den modernen Staat soziologisch letztlich nur definieren aus einem spezifischen Mittel, das ihm, wie jedem politischen Verband, eignet: der physischen Gewaltsamkeit. „Jeder Staat wird auf Gewalt gegründet,“ sagte seinerzeit Trozkij in Brest-Litowsk. Das ist in der Tat richtig. Wenn nur soziale Gebilde beständen, denen die Gewaltsamkeit als Mittel unbekannt wäre, dann würde der Begriff „Staat“ fortgefallen sein, dann wäre eingetreten, was man in diesem besonderen Sinne des Wortes als „Anarchie“ bezeichnen würde. Gewaltsamkeit ist natürlich nicht etwa das normale oder einzige Mittel des Staates – davon ist keine Rede –, wohl aber: das ihm spezifische.

Mit anderen Worten: Ohne implizite Gewaltandrohung keine Politik, kein Staat – und also auch keine von diesem erhobene „Abgabe“. „Zwangsabgabe“ ist eine Tautologie; eine „freiwillige Abgabe“ ein Widerspruch in sich. Sobald eine Zahlung freiwillig erfolgt, ist sie keine Abgabe mehr (außer in dem ganz allgemeinen Sinn, dass irgendjemand irgendjemand anderem etwas „abgib“t), sondern eine Spende, ein Geschenk, ein Almosen.

Mithin ziemlich genau das, was Peter Sloterdijk vorschwebt, der 2010 die „Abschaffung der Zwangssteuern“ und „deren Umwandlung in Geschenke an die Allgemeinheit“ propagierte. Weg mit der „hässlichen Zwangsabgabe“ [sic!], forderte der staatlich finanzierte Philosoph an anderer Stelle; es könne doch wohl nicht sein, dass „der Staat selbst definieren kann, wie viel er braucht, um umverteilen zu können, soviel er will.“

Nun übergeht Sloterdijk geflissentlich, dass ein demokratischer Staat keineswegs ein monolithischer Akteur ist, keine black box, die nach unerforschlichen Kriterien Umverteilungsmaßnahmen oktroyiert, sondern lediglich ausführendes Organ des Willens der Allgemeinheit.

Ein Staat, in dem nicht der nach dem Prinzip one person, one vote ermittelte Wille der Mehrheit darüber entscheidet, wieviel von wem und an wen „umzuverteilen“ ist, sondern lediglich Laune, Mitleid und guter Wille begüterter Individuen, mag alles mögliche sein – eine Demokratie ist er jedenfalls nicht. Und eine Organisation, die ihre Mitglieder zu nichts zwingen kann, vor allem nicht zum Entrichten von Abgaben, mag alles möglich sein – aber ein Staat ist sie, wie Max Weber darlegt, mit Sicherheit nicht.

Mit dem tautologischen Begriff „Zwangsabgabe“, der – ob nun bewusst oder unbewusst – den Zwangscharakter von Abgaben in delegitimierender Weise hervorhebt, wird die Legitimation von Abgaben überhaupt in Frage gestellt, und damit in letzter Konsequenz auch die Legitimation des Staates an sich (und übrigens keineswegs, wie bei Sloterdijk, nur die des demokratischen Sozialstaats im engeren Sinne).

Kurz: Mit dem Wort „Zwangsabgabe“ ist kein Staat zu machen, erst recht kein demokratischer – es ist ein Kampfbegriff der Plutokraten.

[Herv.d.Verf.]